Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, gelten für alle unsere Angebote folgende verbindlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), gültig ab 01.01.2024.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Veranstalter/Mieter und dem Seminarzentrum CASA SMI.

1. Durchführung von Seminaren und ­Veranstaltungen

Das Seminarzentrum kann im Ganzen oder in Teilen von Dritten (im Nachfolgenden Mieter genannt) für Seminare und Veranstaltungen gemietet werden, ausgenommen Seminarküche zur Selbstverpflegung. Das Seminarzentrum CASA SMI (im Nachfolgenden Vermieter genannt) tritt hierbei nicht als Veranstalter auf.

Der Mieter ist für die ihm überlassene Mietsache verantwortlich. Der Mietumfang, sowie die hierdurch entstehenden Kosten sind in einem separaten Vertrag geregelt, dessen Bestandteil diese AGB sind.  Der Mieter unterwirft sich diesen Bedingungen, sowie allen einschlägigen gewerberechtlichen Vorschriften und übernimmt mit Abschluss des Vertrages die Haftung für deren Einhaltung. Änderungen bedürfen der Schriftform, mündliche Nebenabsprachen sind ungültig.

2. Reservierung

2.1 Nach Ihrer Terminanfrage erstellen wir Ihnen ein konkretes Angebot und reservieren Ihren Termin für 30 Tage.

2.2 Die Annahmefrist für Angebote vom Vermieter beträgt 30 Tage, sofern keine andere Frist vereinbart wurde. Danach ist das Seminarzentrum CASA SMI nicht mehr an das Angebot gebunden. Der Vermieter behält sich das Recht vor, aus wichtigen Gründen von einer Offerte zurückzutreten.

2.3 Zwischen dem Mieter und dem Vermieter kommt ein Vertrag zustande, wenn ein Angebot vom Vermieter durch den Mieter schriftlich durch das unterzeichnete Vertragsformular bestätigt wurde.

Änderungen des Vertragsinhaltes sind erst verbindlich, wenn sie durch den Vermieter schriftlich bestätigt wurden.

2.4 Mit der schriftlichen Auftragsbestätigung bestätigt der Vermieter die verbindliche Buchung der in der Auftragsbestätigung aufgeführten Leistungen.

2.5 Optionen der Belegungsvereinbarung sind für beide Partner während der vereinbarten Optionsfrist verbindlich. Nach Ablauf der Optionsfrist kann der Vermieter automatisch über die reservierten Leistungen verfügen.

3. Änderungen

3.1 Änderungen der Teilnehmerzahl oder Anzahl der Nächte:

Der Mieter verpflichtet sich gegenüber dem Vermieter Änderungen bezüglich der Teilnehmerzahl und/oder der Anzahl der Nächte bzw. Mietdauer so früh wie möglich bekannt zu geben.

3.2 Die endgültige und verbindliche Teilnehmerzahl und / oder Anzahl der Übernachtungen ist dem Vermieter mindestens 5 Tage vor dem Mietbeginn mitzuteilen. Das Minimum von 2 Nächten bildet die Verrechnungsgrundlage.

3.3 Nehmen mehr Teilnehmer als mitgeteilt an der Veranstaltung teil, wird die tatsächliche Teilnehmerzahl verbindlich berechnet. Bei einer Reduzierung der Anzahl der Teilnehmer gegenüber der verbindlich gemeldeten Teilnehmerzahl, werden dem Mieter für jeden nicht erschienenen Teilnehmer 100% der vereinbarten Leistungen verrechnet. (Gilt für Übernachtung und Verkostung).

4. Rücktritt / Stornierung

4.1 Rücktritt durch den Mieter

Absagen von Veranstaltungen müssen dem Vermieter möglichst frühzeitig und in schriftlicher Form mitgeteilt werden.

4.2 Ein Rücktritt von einer verbindlichen Buchung (Storno) beinhaltet folgende Stornierungskosten:

Ab 3 Monate vor dem vereinbarten Termin wird die Anzahlung von € 100 nicht mehr erstattet.
Ab 2 Monate bis 14 Tage vor dem vereinbarten Termin berechnen wir 50 % der gesamten vereinbarten Vertragssumme*.
Ab 14 Tage vor dem vereinbarten Termin berechnen wir 75 % der gesamten vereinbarten Vertragssumme*.
Unter 5 Tage vor dem vereinbarten Termin berechnen wir 100% der gesamten vereinbarten Vertragssumme*.

*Es gilt die vereinbarte Vertragssumme laut Vertrag mit der Mindest-Teilnehmerzahl des Veranstalters (nicht unter 4 Personen)

4.3 Die oben aufgeführten Stornierungskosten werden nicht berechnet im Falle von höherer Gewalt, wie schwerer Krankheit, Naturkatastrophen, Pandemie.

4.4 Rücktritt durch den Vermieter

Hat der Vermieter begründeten Anlass zur Annahme, dass die Veranstaltung oder das Arrangement den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit, den Ruf des Hausbetriebes gefährden kann oder wurden die vereinbarten Anzahlungsmodalitäten gemäß Ziffer 5.1 dieser Geschäftsbedingungen durch den Veranstalter nicht eingehalten, so ist der Vermieter berechtigt, die Reservierungsvereinbarung jederzeit entschädigungslos aufzulösen. Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter kann der Mieter in allen Fällen nicht geltend machen.

5. Rechnungsstellung

5.1 Zahlungsbedingungen

Mit der schriftlichen Auftragsbestätigung bestätigt der Vermieter die verbindliche Buchung der in der Auftragsbestätigung aufgeführten Leistungen.

In diesem Zuge ist eine Anzahlung in Höhe von € 100,- auf das Konto der CASA SMI zu überweisen. Es liegt im Ermessen des Vermieters, den Mieter zu bitten, bis spätestens 5 Tage vor dem Termin mit 50% der gesamten vereinbarten Vertragssumme in Vorkasse zu treten.

5.2 Der endgültige Rechnungsbetrag kann vom genannten Betrag in der Reservierungsbestätigung abweichen, sofern zusätzliche Leistungen nachträglich in Anspruch genommen wurden oder sich die Teilnehmerzahl ändert.

5.3 Bei Reservierungen mit ausländischer Rechnungsadresse oder Reservierungen aus dem Ausland kann eine Anzahlung von 100 % der reservierten Leistungen beansprucht werden.

5.4 Gerät der Veranstalter mit der Entrichtung der Anzahlung in Verzug, ist der Vermieter berechtigt, gemäß Ziffer 4.4 dieser Geschäftsbedingungen vom Vertrag zurückzutreten. Die Anzahlung wird auf jeden Fall gemäß Ziffer 5.1. dieser Geschäftsbedingungen verrechnet.

5.5 Falls Einzelrechnungen erwünscht sind, ist uns das 14 Tage vor Seminarbeginn mitzuteilen und nur möglich, wenn der Seminarleiter keine Gesamtrechnung erhält. Dafür muss uns die Zimmeraufteilung mit vollständigem Namen und Rechnungsadresse spätestens 1 Woche vor der Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden.

6. Nutzungsbedingungen von Räumlichkeiten und Zimmern sowie den Außenanlagen

6.1 Die Nutzungsdauer und -art der Räumlichkeiten, Zimmer sowie der Außenanlagen für den Mieter ist im Angebot wie auch in der Reservierungsbestätigung festgehalten. Außerhalb dieser Zeiten kann der Vermieter jederzeit frei über die Räumlichkeiten verfügen.

Das zum Seminarzentrum gehörende Außengelände kann vom Mieter genutzt werden. Einschränkungen und / oder Entgelte hierfür sind in der Reservierungsbestätigung geregelt. Bei der Nutzung des Außengeländes sind geltende Landschafts- und / oder andere Schutzbestimmungen zu berücksichtigen. Es ist Rücksicht auf Nachbarn und deren Privatsphäre zu nehmen.

6.2 Für das Seminarhaus im Innenbereich als auch in Außenbereichen ist die Nachtruheordnung ab 22:00 Uhr einzuhalten. Abendveranstaltungen die darüber hinaus gehen, sind dem Vermieter rechtzeitig anzukündigen.

6.3 Insbesondere gilt:

Räuchern und Rauchen ist in allen Innenräumen untersagt und nur im Freien auf dem CASA SMI Gelände – ausgenommen direkt in Hauseingängen – gestattet.

Die Ausstattungsgegenstände Wie z.B. Bettdecken, Kissen etc. der Gästezimmer dürfen aus hygienischen Gründen nicht in andere Räumlichkeiten mitgenommen werden.

Das Mitbringen, der Besitz, Verkauf und/oder die ­Anwendung bewusstseinsverändernder Substanzen (Rausch- und Betäubungsmittel/Drogen, Ayahuasca, Peyote etc.) ist auf dem gesamten Gelände grundsätzlich untersagt. Der Vermieter behält sich im Falle eines Verstoßes vor, vom Hausrecht Gebrauch zu machen und rechtliche Schritte einzuleiten. Den Anweisungen des Vermieters, oder der vom Vermieter beauftragten Vertreter ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen droht im schlimmsten Fall die sofortige Kündigung und der Verweis vom Gelände. Die kompletten vereinbarten Kosten sind dennoch vom Mieter zu tragen.

6.4 Das Mitbringen von Haustieren ist nicht gestattet.

7. Haftung

7.1 Der Mieter inklusive seiner Gäste und Teilnehmer hat mit den angemieteten Räumlichkeiten und Einrichtungsgegenständen pfleglich und verantwortungsvoll umzugehen und ist für die Mietsache in vollem Umfang verantwortlich. Das Hausrecht des Vermieters bleibt hiervon jederzeit unberührt. Beschädigungen an der Mietsache durch den Mieter und / oder Teilnehmer oder Gäste, die auf Einladung des Mieters anwesend sind, sind dem Vermieter umgehend anzuzeigen.

7.2 Der Vermieter haftet dem Mieter gegenüber bei absichtlicher oder grobfahrlässiger vertraglicher oder außervertraglicher Schädigung. Der Verschuldensnachweis obliegt dem Mieter. Die Haftung für leicht fahrlässig verschuldeten Schaden sowie verschuldungsunabhängige Haftung (ausgenommen für Körperschäden) ist explizit ausgeschlossen.

7.3 Betreffend den vom Mieter, Referenten, Teilnehmern oder Dritten eingebrachten Sachen, Kleidern oder Materialien lehnt der Vermieter jede Haftung für Diebstahl und Beschädigung ab. Dies gilt auch für die auf den Hausparkplätzen abgestellten Fahrzeuge.

7.4 Der Mieter haftet gegenüber dem Vermieter für alle Beschädigungen und Verluste, die durch ihn bzw. seine Teilnehmer oder Gäste verursacht werden, ohne dass der Vermieter dem Mieter ein Verschulden nachweisen muss.

7.5 Bei Drittleistungen handelt der Vermieter im Namen und auf Rechnung des Bestellers. Der Besteller haftet für Pflege und ordnungsgemäße Rückgabe und stellt den Vermieter frei von Ansprüchen.

8. Sonstiges

Der Mieter hat die Pflichten und Vorschriften, die aus der Benutzung der Mietsache hervorgehen, einzuhalten und ggf. bei den zuständigen Behörden anzuzeigen. Dies beinhaltet insbesondere Aufführungs- und Verwertungsrechte (GEMA, GÜFA, etc.), sowie besondere Vorschriften (z.B. VStättV). Hierdurch eventuell entstehende Kosten sind durch den Mieter zu begleichen.

Werbung und vergleichbare Tätigkeiten obliegen dem Veranstalter. Die Veranstaltung / das Seminar kann – sofern vom Mieter gewünscht – auf der Homepage des Seminarzentrums CASA SMI in Kurzform plakativ veröffentlicht werden. Eine weitere Bewerbung durch den Vermieter erfolgt nicht und ist Sache des Mieters.

9. Datenschutz

Mit der Anmeldung zum Seminar erklärt der Mieter sich mit der Speicherung deiner angegebenen Daten durch das Seminarzentrum CASA SMI und die beteiligte Seminarleitung einverstanden. Die Daten werden nach den entsprechenden Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes behandelt und ausschließlich im notwendigen Rahmen verwendet.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Das Seminarzentrum CASA SMI wird vertreten durch: Andreas Dammer

10.2 Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Auf Vertragsverhältnisse zwischen Mieter und Vermieter (inkl. Allgemeine Geschäftsbedingungen) ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Differenzen aus den Geschäftsbedingungen / Vertragsverhältnissen zwischen dem Mieter und Vermieter ist Prüm.

10.3 Preisänderungen bleiben jederzeit vorbehalten.

10.4 Änderungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

10.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

10.6 Salvatorische Klausel, zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

Sollten einzelne Vereinbarungen oder die AGB insgesamt unwirksam sein oder werden, so treten an Stelle der unwirksamen Vereinbarungen rechtsgültige Vereinbarungen ein, die der / den unwirksamen am nächsten kommen. Im Zweifelsfall gilt immer die aktuell gültige Fassung des BGB.